AGB

Die Geschäftsbedingungen von K&P sind transparent und klar formuliert. Wir empfehlen unseren Kunden, diese genau zu lesen und uns bei allfälligen Fragen zu kontaktieren.

1.1 Definitionen

Für die Definition der Veranstaltung ist die Bezeichnung im Programm massgebend. Jede Veranstaltung ist entweder als Reise, Expedition oder Tour bezeichnet. Veranstaltungen, die keine Bezeichnung aufweisen, gelten als Reise.

1.2 Vorbereitung

Gute körperliche Kondition und gute alpintechnische Kenntnisse sind für die Sicherheit des Teilnehmers und das mögliche Gelingen der Veranstaltung unerlässlich. Alle Teilnehmer:innen haben sich unter anderem durch ein angemessenes Training auf die Veranstaltung vorzubereiten. Die Vorbereitung und deren Gestaltung sind in der Verantwortung des Teilnehmers. Teilnehmer:innen, welche den körperlichen und alpintechnischen Anforderungen nicht gewachsen sind, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne jeglichen Erstattungsanspruch, und haben dadurch verursachte Mehrkosten zu tragen.

1.3 Ausrüstung

Jede:r Teilnehmer:in ist für seine persönliche Ausrüstung (inbegriffen Kleidung) selber verantwortlich. Nur das Gruppenmaterial wird in dem im Detailprogramm aufgeführten Umfang vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Jede:r Teilnehmer:in erhält als Hilfsmittel eine ausführliche Ausrüstungsliste.

1.4 Leitung der Gruppe

Die Gruppe wird von einem vom Veranstalter entsandten Leiter:in geführt. Die Angabe des Leiters im Programm ist rein informativ und nicht verbindlich. Die vom Leiter:in während der Reise getroffenen Entscheidungen und Weisungen sind zu befolgen. Widersetzt sich ein:e Teilnehmer:in den Entscheidungen des Leiters, so kann ihn diese:r von der Veranstaltung ausschliessen. Der ausgeschlossene Teilnehmer:in hat, sobald es den Umständen nach zumutbar ist, die vorzeitige Rückreise unter eigener Kostenfolge und eigener Verantwortung anzutreten. Einem ausgeschlossenen Teilnehmer:in stehen dabei keine Erstattungsansprüche gegenüber dem Leiter und Veranstalter zu. Fällt der Leiter:in vor Antritt der Reise aus, ist es im Ermessen des Veranstalters, einen Ersatzleiter:in zur Verfügung zu stellen oder die Reise zu annullieren. Fällt der Leiter:in unterwegs aus (Unfall, Krankheit, etc.), so wählen die Teilnehmer:innen aus ihrem Kreise einen neuen Leiter:in und benachrichtigen unverzüglich den Veranstalter.

1.5 Pflichten der Teilnehmer:innen

Die Teilnehmer:innen verpflichten sich zur gegenseitigen Anerkennung, Achtung, Hilfsbereitschaft und Kameradschaft. Auch der Respekt zum Leiter:in, zu den weiteren Hilfspersonen und zu Dritten ist vorausgesetzt.
Die Teilnehmer:innen verpflichten sich, die Rechte, Sitten und Gebräuche der jeweiligen Gastländer zu beachten und sich umweltbewusst zu verhalten.
Zum Schutz der Angehörigen verpflichten sich die Teilnehmer:innen, im Falle eines Unfalles ohne ausdrückliche Einwilligung des Leiters oder Veranstalters keine Informationen über die Veranstaltung sowie über den Unfallhergang und über einzelne Teilnehmer:innen an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen und auch dafür zu sorgen, dass persönliche Nachrichten, Berichte, Briefe etc. von den Adressaten nicht veröffentlicht werden.

1.6 Versicherungen

Eine Annullierungskosten- und Reiseversicherung ist für jede:n Teilnehmer:in obligatorisch und von ihm selber abzuschliessen. Annullierungskosten- und Reiseversicherungen sind im Preis der Veranstaltung nicht inbegriffen.
Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer:in, gegen alle mit der Expedition, Reise oder Tour verbundenen Risiken und Gefahren ausreichend versichert zu sein. Als solche gelten insbesondere Krankheit, Unfall und Diebstahl. Der Teilnehmer:in erklärt, dass insbesondere auch Bergungs-, Rückführungs- und Annullationskosten gedeckt sind. Der Teilnehmer:in erklärt, auch gegen Diebstahl versichert zu sein. Der Teilnehmer:in erklärt, über eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu verfügen.

1.7 Zahlungsmodalitäten

In der Regel wird für Reisen, Touren, Expeditionen, welche einen Flug beinhalten, vom Veranstalter eine Anzahlung in Rechnung gestellt. Die Höhe beträgt in der Regel 20% des im Detailprogramm ausgewiesenen Höchstbetrages (bei minimaler Teilnehmerzahl).
Für bereits konstituierte Gruppen (Sondergruppen) wird üblicherweise jedem Teilnehmer:in eine Anzahlung in Rechnung gestellt. Der Leiter:in der Sondergruppe kann auch eine Gesamtrechnung für alle Teilnehmer:innen anfordern. Der Rechnungsbetrag ist bis zum auf der Rechnung vermerkten Zahlungstermin zu begleichen.

Der Rest- oder Gesamtbetrag (wenn keine Anzahlung in Rechnung gestellt wurde) wird fällig, wenn feststeht, dass die Reise – wie gebucht – definitiv durchgeführt wird. Zusätzlich zum Betrag der Reise werden die Sonderleistungen, die nicht im Basisangebot enthalten sind, in Rechnung gestellt, falls der Teilnehmer:in solche bestellt. Als solche gelten zum Beispiel Einzelzimmer, Business-class-Flüge, Reisetaschen, Sauerstoffflaschen.
Der Rechnungsbetrag ist bis zum auf der Rechnung vermerkten Zahlungstermin zu begleichen.

Begleicht ein Kunde, die ihm gestellten Rechnungen nicht bis zum auf der Rechnung angegebenen Zahlungstermin, gilt dies als Rücktritt. In diesem Fall treten die Rücktrittsbedingungen in Kraft.

1.8 Preise

Die Preise sind im jeweiligen Detailprogramm festgelegt.
Wird die im Programm genannte erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht, steht es dem Veranstalter frei, die Reise zu annullieren oder mit einer kleineren Teilnehmerzahl durchzuführen. Eine Annullierung wird dem Teilnehmer:in spätestens 21 Tage vor dem geplanten Abreisedatum mitgeteilt. Wird die Reise mit einer kleineren Teilnehmerzahl durchgeführt, muss mit Mehrkosten gerechnet werden, welche durch die verbleibenden Teilnehmer:innen zu tragen sind.
Preiserhöhungen gegenüber den im Programm angegebenen Preisen sind insbesondere in folgenden Fällen vorbehalten: Anstieg der Beförderungskosten durch Luftfahrtgesellschaften oder durch andere Transportunternehmen, Zunahme von Gebühren und Steuer, währungsbedingte Änderungen.

Für Teilnehmer:innen mit Wohnsitz in der Schweiz gilt der im Detailprogramm angegebene Reisepreis in CHF.
Für Teilnehmer:innen mit Wohnsitz im Euro-Währungsraum gilt der im Detailprogramm angegebene Reisepreis in EURO.
Für Teilnehmer:innen aus anderen Ländern wird der CHF-Preis im Zeitpunkt der Rechnungsstellung in USD umgerechnet und in Rechnung gestellt.

1.9 Haftung

Der Teilnehmer:innen nimmt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko an der Expedition, Reise oder Tour teil. Die Haftung des Veranstalters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Veranstalter schliesst die Haftung für seine Hilfspersonen und Dritten aus.
Der Veranstalter ist für Ansprüche aus Berufshaftpflicht versichert. Die Haftung aus dieser Versicherung ist begrenzt auf CHF 5’000’000.- pro Schadenfall. Für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist eine allfällige Ersatzpflicht auf das Zweifache des Preises der Reise beschränkt.

1.10 Reisegarantie

Unser Unternehmen ist Teilnehmer:innen am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert die Sicherstellung der im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihrer Rückreise.

1.11 Annullierung aufgrund höherer Gewalt

Ist die Annullierung einer Expedition, Tour, Reise auf höhere Gewalt zurückzuführen, erstattet der Veranstalter dem Teilnehmer:in seinen einbezahlten Betrag nach Abzug bereits angefallener Kosten (wie z.B. Permits, Hotelvorauszahlungen).

1.12 Medizinische Betreuung, Impfungen

Impfungen sind Sache des Teilnehmers, ebenso wie vorgängige medizinische Überprüfungen und ärztliche Gesundheits-Untersuchungen. Der Veranstalter gibt dem Teilnehmer:in auf Anfrage bekannt, wo er sich über gesundheitspolizeiliche Formalitäten und länderspezifischen Anforderungen (z.B. Impfungen) informieren kann.
Der Leiter:in führt eine «Erste-Hilfe-Apotheke» mit. Der Teilnehmer:in ist dafür verantwortlich, die von ihm benötigten persönlichen Medikamente in genügender Menge mitzuführen.

1.13 Visa, Reisepass und Zoll

Mit seiner Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer:in, die in den jeweiligen Reiseländern geltenden gesetzlichen Einreise- und Zollbestimmungen einzuhalten und, soweit erforderlich, im Besitz eines gültigen Reisepasses zu sein. Allfällig notwendige Visa werden vom Veranstalter beschafft, falls nichts anderes im Detailprogramm angegeben ist.

1.14 Veröffentlichung von Bilder

Während den Expeditionen, Reisen, Touren werden Bilder vom Leiter:in oder Gästen aufgenommen, welche erkennbar einzelne Personen zeigen können. Dem Veranstalter stehen die Bilder vom Leiter:in oder vom Gast, wenn er sie dem Veranstalter übergibt, kostenlos zur freien Verfügung, insbesondere für Bildergalerien, Printprodukte und Web-Seiten.
Für die Berichte der Veranstaltung im Web-Auftritt von K&P werden Bilder bereits während der Expedition, Reise, Tour verwendet.
Ein Verweigerungsrecht auf die Veröffentlichung von Bildern, auf welchen sich der Teilnehmer:in erkennt, hat er gegenüber dem Veranstalter vor Antritt der Veranstaltung schriftlich geltend zu machen.

1.15 Abflugbrief

Erhält ein Teilnehmer:in vom Veranstalter acht Tage vor der Abreise keinen «Abflugbrief» sowie den Ausdruck des E-Tickets für den Flug, hat er sich umgehend beim Veranstalter zu melden.

1.16 Programmänderungen

Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Auf das Erreichen der vorgesehenen Gipfel bzw. der vorgesehenen Ziele besteht kein Anspruch. Der Veranstalter kann diesbezüglich selbstverständlich keine Garantie geben.

1.17 Stornierung von Sonderleistungen bei Teilnahme

Bestellte Sonderleistungen (z.B. Einzelzimmer, Flug-upgrade usw.) dürfen nicht storniert werden.

1.18 Beanstandungen

Allfällige Beanstandungen wegen nicht gehöriger Erfüllung der Expedition, Reise, Tour sind vom Teilnehmer:in innerhalb der Frist von 30 Tagen schriftlich per Einschreiben an den Veranstalter zu richten.

1.19 Gericht

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern. Anwendbar ist das Schweizer Recht.

2.1 Expeditionen

Expeditionen sind Veranstaltungen, welche im Programm als «Expedition» bezeichnet sind. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen gelten folgende besonderen Bedingungen:

2.2 Leiter- und Teilnehmerrolle

Für die Teilnahme an einer Expedition wird solide Hochgebirgserfahrung, hervorragende Kondition und hervorragende Gesundheit vorausgesetzt; der Teilnehmer:in muss sich im kombinierten Gelände (Schnee, Eis, Fels) selbständig und sicher bewegen können.
Der Expeditionsleiter:in steht während der Expedition nur für die Gesamtleitung der Gruppe, nicht aber als Bergführer:in des einzelnen Teilnehmers zur Verfügung.

Jede:r Teilnehmer:in ist verpflichtet, sich nach besten Kräften an allen erforderlichen Arbeiten während der Expedition zu beteiligen und insbesondere beim Abbau aller Lager mitzuhelfen.

2.3 Anmeldung Expeditionen

Mit dem vom Teilnehmer:in vollständig ausgefüllten, kontrollierten und unterschriebenen Formular «Anmeldung für eine Kobler & Partner Veranstaltung» meldet sich der Teilnehmer:in für die Expedition, wie auf dem Formular vermerkt, verbindlich an. Der Teilnehmer:in erklärt die AGB gelesen, sie verstanden zu haben und damit einverstanden zu sein. Die Anmeldung ist rechtlich verbindlich. Der Veranstalter bestätigt die Anmeldung per E-Mail. Darin wird auch der weitere Ablauf bis zum Reisebeginn aufgezeigt. Die Anmeldung ist ein Antrag zum Abschluss des Vertrags, der erst mit der Bestätigung vom Veranstalter zustande kommt.
Der Teilnehmer:in erklärt, die Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuerkennen. Der Veranstalter behält sich im Übrigen das Recht vor, Teilnehmer:in ohne Angabe von Gründen jederzeit zurückzuweisen.
Vor Antritt der Expedition hat der Teilnehmer:in eine Risikoübernahmeerklärung für Expeditionen auszufüllen und zu unterzeichnen, die Vertragsbestandteil ist.

2.4 Zahlungstermin Expeditionen

In der Regel ist der Rest- oder Gesamtbetrag (wenn ohne Anzahlung) bis 60 Tage vor Abreise zu bezahlen. Es gilt vorrangig der auf der Rechnung angegebene Zahlungstermin.

2.5 Rücktritt Expeditionen

Bei einem Rücktritt ist unabhängig vom Zeitpunkt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.- sofort fällig. Zudem hat der Teilnehmer:in folgenden Anteil des vom Veranstalter zum Zeitpunkt des Rücktrittes in Rechnung gestellten Preises zu entrichten:
bis 92 Tage vor der Abreise: 10 %
bis 61 Tage vor der Abreise: 70 %
bis 31 Tage vor der Abreise: 80 %
bis 14 Tage vor der Abreise: 90 %
bei noch späterer Abmeldung: 100 %

3.1 Reisen

Veranstaltungen, welche im Programm als «Reise» oder weder als «Expedition» noch als «Tour» bezeichnet sind, gelten als Reisen. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen gelten für Reisen die folgenden besonderen Bestimmungen:

3.2 Leiterrolle

Der Leiter:in steht während der Reise für die Gesamtleitung der Gruppe, nicht aber als Bergführer:in des einzelnen Teilnehmers zur Verfügung.

3.3 Anmeldung Reisen

Mit dem vom Teilnehmer:in vollständig ausgefüllten, kontrollierten und unterschriebenen Formular «Anmeldung für eine Kobler & Partner Veranstaltung» meldet sich der Teilnehmer:in für die Reise, wie auf dem Formular vermerkt, verbindlich an. Der Teilnehmer:in erklärt die AGB gelesen, sie verstanden zu haben und damit einverstanden zu sein. Die Anmeldung ist rechtlich verbindlich. Der Veranstalter bestätigt die Anmeldung per E-Mail. Darin wird auch der weitere Ablauf bis zum Reisebeginn aufgezeigt. Die Anmeldung ist ein Antrag zum Abschluss des Vertrags, der erst mit der Bestätigung vom Veranstalter zustande kommt.
Der Teilnehmer:in erklärt, die Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuerkennen. Der Veranstalter behält sich im Übrigen das Recht vor, Teilnehmer:in ohne Angabe von Gründen jederzeit zurückzuweisen.

3.4 Zahlungstermin Reisen

In der Regel ist der Rest- oder Gesamtbetrag (wenn ohne Anzahlung) bis 30 Tage vor Abreise zu bezahlen. Es gilt vorrangig der auf der Rechnung angegebene Zahlungstermin.

3.5 Rücktritt Reisen

Bei einem Rücktritt unabhängig vom Zeitpunkt ist eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.- sofort fällig. Zudem hat der Teilnehmer folgenden Anteil des vom Veranstalter zum Zeitpunkt des Rücktrittes in Rechnung gestellten Preises zu entrichten:
bis 92 Tage vor der Abreise: 10 %
bis 61 Tage vor der Abreise: 50 %
bis 31 Tage vor der Abreise: 80 %
bis 14 Tage vor der Abreise: 90 %
bei noch späterer Abmeldung: 100 %

4.1 Touren

Touren sind geführte Berg-, Ski-, Wander- und Klettertouren, welche im Programm als «Tour» bezeichnet sind. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen gelten die folgenden besonderen Bestimmungen:

4.2 Leiterrolle

Der Leiter:in steht während der Tour für die Leitung zur Verfügung.

4.3 Anmeldung Touren

Der Teilnehmer:in meldet sich für eine Tour mit dem Webformular, per Telefon, per E-Mail oder mündlich unter Angaben von Namen, Adresse, Wohnort, Geburtsdatum, E-Mail, Mobil-Nr., Mitgliedschaft Alpenclub, Notfall-Kontakt verbindlich an.

Der Teilnehmer:in erhält von K&P eine «Bestätigung zur definitive Anmeldung für eine Kobler & Partner-Tour». Der Teilnehmer:in ist somit definitiv angemeldet. Der Teilnehmer:in hat die AGB gelesen, sie verstanden und ist damit einverstanden. Die oben genannte Bestätigung ist der Abschluss des Vertrags, der mit dem Veranstalter zustande kommt.

Der Teilnehmer:in erklärt mit seiner Anmeldung, die Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuerkennen. Der Veranstalter behält sich im Übrigen das Recht vor, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen jederzeit zurückzuweisen.

4.4 Zahlungstermin Touren

In der Regel ist die Veranstaltung bis 21 Tage vor Tourbeginn zu bezahlen. Es gilt vorrangig der auf der Rechnung angegebene Zahlungstermin.

4.5 Rücktritt Touren

Bei einem Rücktritt unabhängig vom Zeitpunkt ist eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.- sofort fällig. Zudem hat der Teilnehmer:in folgenden Anteil des vom Veranstalter zum Zeitpunkt des Rücktrittes in Rechnung gestellten Preises zu entrichten:
bis 31 Tage vor der Abreise: 80 %
bis 21 Tage vor der Abreise: 90 %
bei noch späterer Abmeldung: 100 %