Allgemeine Geschäftsbedingungen Kobler & Partner GmbH
Die nachfolgend verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen, wie «Teilnehmer» oder «Leiter», sind geschlechtsneutral zu verstehen.
Körperliche Verfassung
Gute körperliche Kondition ist für die Sicherheit des Teilnehmers und das Gelingen der Veranstaltung unerlässlich. Der Veranstalter geht davon aus, dass sich der Teilnehmer durch ein angemessenes Training auf die Veranstaltung vorbereitet. Teilnehmer, welche den körperlichen Anforderungen nicht gewachsen sind, haben dadurch verursachte Mehrkosten zu tragen.
Ausrüstung
Jeder Teilnehmer erhält eine ausführliche Ausrüstungsliste, ist aber für sein persönliches Material selber verantwortlich. Das Gruppenmaterial wird in dem im Detailprogramm aufgeführten Umfang vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.
Leitung der Gruppe
Die Gruppe wird von einem vom Veranstalter entsandten Leiter geführt. Die von ihm während der Reise getroffenen Entscheidungen und Weisungen erfolgen im Interesse der Gruppe und sind zu befolgen. Widersetzt sich ein Teilnehmer wiederholt den Entscheidungen des Leiters, so kann ihn dieser von der Expedition, Reise oder Tour ausschliessen. Der ausgeschlossene Teilnehmer hat, sobald es den Umständen nach zumutbar ist, die vorzeitige Rückreise unter Kostenfolge und eigener Verantwortung anzutreten. Dem ausgeschlossenen Teilnehmer stehen dabei keine finanziellen Erstattungsansprüche gegenüber dem Leiter und Veranstalter zu.
Fällt der Leiter vor Antritt der Reise aus, stellt der Veranstalter nach Möglichkeit einen Ersatz oder annulliert die Reise. Fällt der Leiter unterwegs aus (Unfall, Krankheit, etc.), so wählen die Teilnehmer aus ihrem Kreise einen neuen Leiter und benachrichtigen unverzüglich den Veranstalter.
Pflichten der Teilnehmer gegenüber der Gruppe
Die Teilnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Anerkennung, Achtung, Hilfsbereitschaft und Kameradschaft, die Voraussetzung für das Gelingen der Reise sind.
Die Teilnehmer verpflichten sich, die Rechte, Sitten und Gebräuche der jeweiligen Gastländer zu beachten und sich umweltbewusst zu verhalten.
Zum Schutz der Angehörigen verpflichten sich die Teilnehmer, im Falle eines Unfalles ohne ausdrückliche Einwilligung des Leiters oder Veranstalters keine Informationen über die Expedition, Reise oder Tour sowie über den Unfallhergang und über einzelne Teilnehmer an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen und auch dafür zu sorgen, dass persönliche Nachrichten, Berichte, Briefe etc. von den Adressaten nicht veröffentlicht werden.
Versicherungen
Eine Annullationskosten- und Reiseversicherung ist für jeden Teilnehmer obligatorisch (siehe Anmeldetalon). Um Doppelversicherungen zu vermeiden, ist sie im Pauschalpreis nicht inbegriffen.
Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, gegen alle mit der Expedition, Reise oder Tour verbundenen Risiken und Gefahren, wie Krankheit, Unfall, Bergung, Rückführung, Diebstahl und Annullationskosten ausreichend versichert zu sein.
Anmeldung und Zahlung
Die Anmeldung für Expeditionen, Reisen und Touren erfolgt gemäss der Regelung in den nachfolgenden Besonderen Bedingungen.
Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, die Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuerkennen. Der Veranstalter behält sich im übrigen das Recht vor, Interessenten, welche die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, zurückzuweisen.
Preise
Die Preise sind im jeweiligen Detailprogramm
festgelegt.
Wird die im Programm genannte erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter die Reise annullieren oder mit einer kleineren Teilnehmerzahl durchführen. Eine Annullation wird dem Teilnehmer spätestens 21 Tage vor dem geplanten Abreisedatum mitgeteilt. Wird die Reise mit einer kleineren Teilnehmerzahl durchgeführt, muss mit Mehrkosten gerechnet werden, welche durch die verbleibenden Teilnehmer zu tragen sind.
Mit einer Preiserhöhung muss in folgenden Fällen gerechnet werden: Anstieg der Beförderungskosten durch Luftfahrtsgesellschaften oder andere Transportunternehmen, Zunahme von Gebühren, währungsbedingte Änderungen.
Falls die Veranstaltung annulliert wird, werden dem Teilnehmer bereits einbezahlte Beiträge zurückerstattet. Er kann aber auch an einer anderen Veranstaltung von Kobler & Partner GmbH teilnehmen und die bereits einbezahlten Beiträge an die Kosten der neuen Veranstaltung anrechnen lassen.
Für Teilnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz gilt der im Detailprogramm angegebene Reisepreis in CHF.
Für Teilnehmende mit Wohnsitz im Euro-Währungsraum gilt der im Detailprogramm angegebene Reisepreis in EURO.
Für alle anderen Teilnehmenden wird der CHF-Preis im Zeitpunkt der Rechnungsstellung in USD umgerechnet und in Rechnung gestellt.
Haftung
Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko an der Expedition, Reise oder Tour teil. Die Haftung des Veranstalters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Veranstalter schliesst die Haftung für seine Hilfspersonen aus.
Der Veranstalter ist für Ansprüche aus Berufshaftpflicht versichert. Die Haftung aus dieser Versicherung ist begrenzt auf SFr. 5’000’000.– pro Schadenfall. Für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist eine allfällige Ersatzpflicht auf das Zweifache des Preises der Reise beschränkt.
Medizinische Betreuung, Impfungen
Impfungen sind Sache des Teilnehmers, ebenso wie vorgängige medizinische Überprüfungen. Der Veranstalter informiert die Teilnehmer über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Expedition oder Reise erforderlich sind. Der Leiter führt eine «Erste-Hilfe-Apotheke» mit. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, die von ihm benötigten persönlichen Medikamente in genügender Menge mitzuführen.
Visa, Reisepass und Zoll
Mit seiner Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, die in den jeweiligen Reiseländern geltenden gesetzlichen Einreise- und Zollbestimmungen einzuhalten und, soweit erforderlich, im Besitz eines gültigen Reisepasses zu sein. Allfällig notwendige Visa werden vom Veranstalter beschafft.
Programmänderungen
Bei unvorhergesehenen Ereignissen bleiben Programmänderungen ausdrücklich vorbehalten.
Für das Erreichen der vorgesehenen Gipfel kann keine Garantie gegeben werden.
Beanstandungen
Allfällige Beanstandungen sind vom Teilnehmer innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Reise schriftlich an den Veranstalter zu richten.
Gericht
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern. Anwendbar ist das Schweizer Recht.
Besondere Bedingungen betreffend Expeditionen
Expeditionen sind Reisen, welche im Programm als «Expeditionen» bezeichnet sind. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen gelten folgende Besondere Bestimmungen:
Für die Teilnahme an einer Expedition wird solide Hochgebirgserfahrung vorausgesetzt; der Teilnehmer muss sich im kombinierten Gelände (Schnee, Eis, Fels) selbständig und sicher bewegen können.
Der Expeditionsleiter steht während der Expedition nur für die Gesamtleitung der Gruppe, nicht aber für die persönliche Betreuung des Einzelnen zur Verfügung.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich nach besten Kräften an allen erforderlichen Arbeiten während der Expedition zu beteiligen und insbesondere beim Abbau aller Lager mitzuhelfen.
Die Anmeldung für die Expedition erfolgt mit der Einsendung des Anmeldetalons. Nach der Anmeldung erhält der Teilnehmer ein Bestätigungsschreiben sowie eine erste Akonto-Rechnung. Mit Bezahlung der Anzahlung wird die Anmeldung für den Teilnehmer verbindlich. Der Restbetrag ist bis 60 Tage vor Abreise zu bezahlen.
Bei einem Rücktritt hat der Teilnehmer folgenden Anteil des Pauschalpreises zu entrichten:
– bis 92 Tage vor der Abreise: 10 %
– bis 61 Tage vor der Abreise: 70 %
– bis 31 Tage vor der Abreise: 80 %
– bis 14 Tage vor der Abreise: 90 %
– bei noch späterer Abmeldung: 100 %
Besondere Bedingungen betreffend Reisen
Veranstaltungen, welche im Programm weder als «Expedition» noch als «Tour» bezeichnet sind, gelten als Reisen. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen gelten für Reisen die folgende Besonderen Bestimmungen:
Der Leiter steht während der Reise für die Gesamtleitung der Gruppe und nur in Ausnahmefällen für die persönliche Betreuung des Einzelnen zur Verfügung.
Die Anmeldung für die Reise wird für den Teilnehmer mit der Einsendung des Anmeldetalons verbindlich. Der im Programm erwähnte Reisebetrag ist bis 30 Tage vor Abreise zu bezahlen.
Bei einem Rücktritt hat der Teilnehmer folgenden Anteil des Pauschalpreises zu entrichten:
– bis 92 Tage vor der Abreise: 10 %
– bis 61 Tage vor der Abreise: 50 %
– bis 31 Tage vor der Abreise: 80 %
– bis 14 Tage vor der Abreise: 90 %
– bei noch späterer Abmeldung: 100 %
Besondere Bedingungen betreffend Touren
Touren sind geführte Berg-, Ski-, Wander- und Klettertouren, welche im Programm als «Touren» bezeichnet sind. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen gelten die folgenden Besonderen Bestimmungen:
Die Anmeldung für die Tour wird für den Teilnehmer mit der Einsendung des Anmeldetalons verbindlich. Der im Programm erwähnte Reisebetrag ist bis 21 Tage vor der Tour zu bezahlen.
Bei einem Rücktritt hat der Teilnehmer folgenden Anteil des Pauschalpreises zu entrichten:
– bis 31 Tage vor der Abreise: 80 %
– bis 21 Tage vor der Abreise: 90 %
– bei noch späterer Abmeldung: 100 %